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  1. Als Aktiengesellschaften werden Kapitalgesellschaften bezeichnet, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Mit jeder Aktien besitzt der Aktionär einen Anteil am Grundvermögen der Gesellschaft. Als Miteigentümer haben sie Anspruch auf Gewinnbeteiligung, die in Form der Dividende ausgezahlt wird.

    bwl-wissen.net/definition/aktiengesellschaft

    Aktiengesellschaft Definition. Die Rechtsform Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist – neben der seltenen Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA) – als einzige Gesellschaft emissionsfähig bzw. börsenfähig. Dadurch ist sie in der Lage, Kapital (Eigenkapital) von einer großen Anzahl von Anlegern einzusammeln.

    welt-der-bwl.de/Aktiengesellschaft

    Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), die sich insbesondere für große Unternehmen eignet. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Rechtsgrundlagen für die Aktiengesellschaft findest ...

    www.steuerazubi.de/aktiengesellschaft-ag
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