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  1. 75 Jahre Grundgesetz: Artikel 5 - Meinungsfreiheit

  2. 75 Jahre Grundgesetz: Was Spiritus mit Meinungsfreiheit zu tun

  3. Dokumentation & Reportage: Wie gut ist unser Grundgesetz?

  4. "Die Meinungsfreiheit des anderen muss man aushalten"

  5. 75 Jahre Grundgesetz: Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie

  6. Ähnliche Fragen
    D er Satz ist so einfach wie eindeutig: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Der Artikel 5 des Grundgesetzes bildet seit 1949 das Fundament der Meinungsfreiheit. Doch rund vier Jahrzehnte lang galt dieses Recht nur für die Deutschen im Westen, nicht aber in der DDR.
    Artikel 5 des Grundgesetzes ermöglicht die freie Rede. Das Strafgesetzbuch regelt, wann sie eingeschränkt werden darf. Dass Menschen glauben, die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, empört nicht nur Juristen. "Das ist nicht nur ein Irrtum, sondern schlicht Blödsinn", sagt Frank Bornemann.
    So konnten nur in der Illegalität oder eben im geschützten Raum mancher Kirchengemeinden Oppositionelle Informationen für die Verbreitung herstellen. Erst mit dem Sturz der SED-Diktatur im Spätherbst 1989 konnte auch in der noch existierenden DDR jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.
    Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland nicht gefährdet. Aber wenn Internetkonzerne Videos löschen, müssen sie ihre Kriterien ganz konkret offenlegen. Der Preis gilt als die renommierteste politische Auszeichnung der Welt und geht an eine Philippinerin und einen Russen für ihren Einsatz für die Pressefreiheit.
  7. Wie gut ist unser Grundgesetz? | Dokumentation & Reportage

  8. Wissenswertes zum Grundgesetz | tagesschau.de

  9. 75 Jahre Grundgesetz: Schabowskis Notizzettel – und acht ... - WELT

  10. 75 Jahre deutsche Verfassung Wie gut ist unser Grundgesetz?

  11. Meinungsfreiheit - aktuelle Themen & Nachrichten - SZ.de