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  1. Sonderregelung für Planungsverfahren verlängert | Bundesregierung

  2. Planungen und Genehmigungen beschleunigen, Transformation …

  3. Planungssicherstellungsgesetz gilt bis Ende 2023 | Immobilien

  4. Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren⏐Bundesregierung

  5. Deutscher Bundestag Drucksache 20/5663

  6. Ähnliche Fragen
    Die Regelungen wurden bisher sehr gut aufgenommen und haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Eine Verlängerung, die bis Ende 2023 weiter Rechts- und Planungssicherheit vor allem für wichtige Großvorhaben bringen soll, ist in nun in Kraft getreten. Was wird mit der Sonderregelung vereinfacht?
    Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen weiterhin effizient und schnell bleiben. Ziel ist der beschleunigte Ausbau der Infrastruktur. Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung mit dem Planungssicherstellungsgesetz gute Erfahrungen im Bereich der Bau- und Umweltplanung gemacht.
    Über dazu vorliegende Stellungnahmen oder Einwendungen sollen die Verwaltungen vorab im Internet informieren. Anhörungen können elektronisch, etwa auch per einfacher E-Mail, erfolgen. Das Kabinett hat eine Verlängerungen der Sonderregelung für Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren in Corona-Zeiten bis Ende 2023 beschlossen.
    Die Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen in der Praxis des Bauplanungsrechts werden regelmäßig in den Fachgremien der Bauministerkonferenz, hier der Fach-kommission Städtebau, thematisiert. Der Bund nimmt dort als Gast teil. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren hat zukünftig digital zu erfolgen.
  7. Verlängerung des Planungssicherstellungs­gesetz (PlanSiG) bis …

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