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      Die Meinungsfreiheit – eigentlich „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder auch „Redefreiheit“ – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann sowohl in Schrift, als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln erfolgen. Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG:
      Die gefühlte Meinungsfreiheit ist etwas anderes als die tatsächliche Meinungsfreiheit. © Mark Airs/​Getty Images Nur noch 40 Prozent der Deutschen glauben laut einer aktuellen Umfrage, man könne im Land frei seine Meinung äußern.
      Wie bereits erwähnt, ist die Meinungsfreiheit in aller Regel nur bei einer demokratischen Staatsform gesichert. Aber auch die Vereinten Nationen garantieren das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten.
      Nur 40 Prozent gaben an, dass sie ihre politische Meinung frei äußern können. Die Meinungsfreiheit ist im deutschen Grundgesetz festgeschrieben, die Ergebnisse der Studie beziehen sich lediglich auf gefühlte Meinungsäußerungen der Befragten.
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