- Das Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die vor einer staatlichen Behörde abgelegt werden muss1. Es eröffnet den Zugang zu bestimmten, vom deutschen Staat regulierten Berufen2. Der Begriff wird in Deutschland etwa für eine entsprechende Abschlussprüfung der Philologen nach einem Studium an einer Universität verwendet2.Weitere Informationen:✕Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von KI basierend auf mehreren Onlinequellen generiert. Um die ursprünglichen Quellinformationen anzuzeigen, verwenden Sie die Links "Weitere Informationen".
Absolventen eines Studiums in den Fächern Medizin, Lehramt, Jura oder Pharmazie müssen zum Abschluss ihres Studiums ein Staatsexamen bzw. eine Staatsprüfung ablegen. Das ist eine Abschlussprüfung, die vor einer staatlichen Behörde abgelegt werden muss.
www.studycheck.de/ratgeber-studium/staatsexamenDas Staatsexamen eröffnet den Zugang zu bestimmten, vom deutschen Staat regulierten Berufen. Der Begriff wird in Deutschland etwa für eine entsprechende Abschlussprüfung der Philologen nach einem Studium an einer Universität verwendet.
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Staatsexamen – Wikipedia
Ein Staatsexamen (Plural Staatsexamina; von lateinisch examen ‚Verhör‘ oder ‚Untersuchung‘; kurz Stex oder StEx; auch Staatsprüfung) ist eine von einer staatlichen Behörde (Prüfungsamt) abgenommene Prüfung. Die Brockhaus Enzyklopädie definiert das Staatsexamen als eine „von … Mehr anzeigen
Das deutsche Staatsexamen eröffnet den Zugang zu bestimmten, vom deutschen Staat regulierten Berufen. Der Begriff wird in Deutschland … Mehr anzeigen
Die Juristenausbildung in Deutschland besteht aus einer universitären und einer postuniversitären Ausbildungsphase. Erstere … Mehr anzeigen
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Die aktuelle Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) unterscheidet zwischen einer „Tierärztlichen Vorprüfung“ (§§19 und 22) und einer … Mehr anzeigen
19. JahrhundertDie Ernennung zum Archivreferendar verlangte innerhalb der preußischen Archivverwaltung, welche von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1945 die Leitlinien der Disziplin vorgab, zwingend das erste Staatsexamen für das gymnasiale Lehramt (in Geschichte und Deutsch sowie Latein oder Französisch) oder Jura sowie den Doktorgrad in Geschichte oder Jura1994Die zuständigen Landesminister haben sich auf einen einheitlichen Rahmen geeinigt.2003Die erste Prüfung besteht seit dem 1. Juli 2003 neben einem staatlichen Teil einen universitären Teil und stellt daher korrekterweise kein reines Staatsexamen mehr dar.2012Die Bezeichnung „Staatsexamen“ ist in der Studienordnung/Approbationsordnung des Medizinstudiums von 2012 nicht vorgesehen.2014Die Bezeichnung „Staatsexamen“ ist in der Studienordnung/Approbationsordnung des Medizinstudiums von 2012 nicht vorgesehen.Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich von Land zu Land, da das Recht der Lebensmittelchemiker Landesrecht ist. Jedoch haben … Mehr anzeigen
Die Bezeichnung „Staatsexamen“ ist in der Studienordnung/Approbationsordnung des Medizinstudiums von 2012 nicht vorgesehen. Diese spricht lediglich von einem „Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ (Art. 4, § 13 Abs. 1 … Mehr anzeigen
Die Approbationsordnung für Zahnärzte kennt das Wort „Staatsexamen“ nicht. Sie spricht stattdessen von einem aus drei Teilen … Mehr anzeigen
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Das Staatsexamen: Ein Studienabschluss mit Prüfung von höchster …
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