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  1. Kurz & knapp

    • Das Fahrtenbuch ist eine Alternative zur 1-Prozent-Regelung, um die Privatnutzung deines Firmenwagens zu versteuern
    • Du kannst es manuell oder elektronisch erstellen
    • Du musst deine Fahrten innerhalb von 7 Tagen erfassen
    • Nachträgliche Korrekturen musst du kennzeichnen
    www.buhl.de/steuer/ratgeber/fahrtenbuch/
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  2. Ähnliche Fragen
    Alle Fahrten müssen, sobald sie beendet sind, eingetragen werden. Beim elektronischen Fahrten­buch reicht es, die Einträge binnen einer Woche zu erledigen. Die Vermerke müssen vollständig, korrekt, übersichtlich und leserlich sein. Nachträge sind grundsätzlich nicht erlaubt.
    Wird ein Firmenwagen jedoch auch privat genutzt, muss der Fahrer darauf Steuern zahlen, diesen zu versteuernden geldwerten Vorteil kann man mit einem Fahrtenbuch ermitteln. Um Privatfahrten mit dem Firmenwagen, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und dienstliche Fahrten steuerlich zu trennen, ist ein Nachweis erforderlich.
    Weitere Möglichkeiten bietet auch die Kopplung von GPS-Daten mit dem Fahrtenbuch. So lassen sich die Wege exakt nachvollziehen und in ein Fahrtenbuch überführen. Die Nutzer müssen dann in einer Datei nur noch Daten zu besuchten Personen oder zum Fahrtzweck eintragen.
    Für die korrekte Besteuerung braucht es einen konkreten Nachweis, der alle Fahrten belegt, daher ist es sinnvoll ein ausführliches Fahrtenbuch zu führen. Dank moderner Technologien ist dieses mittlerweile via GPS möglich, hierzu wird ein Tracker im entsprechenden Fahrzeug abgebracht.
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