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Kontrahierungszwang – Wikipedia
Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) beschreibt die gesetzlich auferlegte Rechtspflicht einer Partei, das vertragliche Angebot der anderen Partei anzunehmen und ein Rechtsverhältnis zu festgelegten Bedingungen zu begründen. Beispielsweise werden Fahrgäste im Rahmen des Kontrahierungszwangs … Mehr anzeigen
Etymologisch leitet sich Kontrahierung aus (lateinisch contractus, „Kontrakt“) ab. Kontrahierungszwänge beschränken die grundsätzlich umfassend geltende Vertragsfreiheit Mehr anzeigen
Gesetzlich ist der Kontrahierungszwang in einigen Rechtsgebieten vorgeschrieben:
• Finanzwesen:
• Einem Kontrahierungszwang unterliegen im Regelfall … Mehr anzeigenAuch in der Schweiz ist die Abschlussfreiheit durch vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zum Vertragsschluss … Mehr anzeigen
Kontrahierungszwänge sind bereits aus dem Frühmittelalter bekannt, als es um die Beförderung von Pilgern in das Heilige Land ging. … Mehr anzeigen
Wird bei einem Kontrahierungszwang der Abschluss vom Anbieter verweigert, so kann dies eine sittenwidrige Schädigung darstellen, die nach § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. … Mehr anzeigen
• Jan Busche: Privatautonomie und Kontrahierungszwang (= Jus privatum. Band 40). Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147216-0 Mehr anzeigen
Wikipedia-Text unterliegt der CC-BY-SA-Lizenz ᐅ Zwangsverwaltung: Definition, Begriff und Erklärung im …
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